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Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu wichtigen Themen, die unsere Abläufe betreffen.
Die grundlegende Abklärung besteht aus ärztlicher Untersuchung, neuropsychologischer Testung und Ausschlussdiagnostik.
Im Arztgespräch werden zunächst Ihre Anliegen und Erwartungen erfragt. Anschliessend folgen eine ausführliche Befragung zu Ihrer Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie eine Blutentnahme. Auf diese Weise suchen wir nach möglichen behandelbaren Ursachen von Gedächtnisstörungen wie z.B. einer Schilddrüsenfunktionsstörung.
Nach der ärztlichen Untersuchung findet in der Regel eine neuropsychologische Testung statt, bei der mit Hilfe von verschiedenen Aufgaben die Leistungsfähigkeit Ihres Gehirns in verschiedenen Bereichen beurteilt wird. So lassen sich beispielsweise Gedächtnisstörungen nachweisen.
Meist führen wird dann ein MRI (Magnetresonanztomografie) oder CT (Computertomografie) des Gehirns durch. Mit diesen Untersuchungen können wir beispielsweise einen Hirninfarkt erkennen und sehen, ob Veränderungen der Hirnstruktur vorliegen. Das Ausmass und die Lokalisation von Veränderungen helfen uns die korrekte Diagnose zu stellen. Falls notwendig, werden wir weitere Untersuchungen (Spezialisierte diagnostische Verfahren) durchführen.
Nach Abschluss der Abklärungen werden Sie in einem Gespräch über das Ergebnis und alle erhobenen Befunde informiert. Wir legen gemeinsam mit Ihnen das therapeutische Vorgehen fest, wobei Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Wir besprechen Therapiemöglichkeiten, die sich positiv auf Ihr körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden auswirken.
Wenn Sie sich für eine Studie interessieren, findet zunächst ein ausführliches Gespräch statt, in dem Sie über alle wesentlichen Gesichtspunkte der Studie informiert werden.
Beispiele hierfür sind der Sinn und Zweck, mögliche Risiken und möglicher Nutzen, Zeitaufwand und vieles mehr. Sie erhalten diese Informationen auch in schriftlicher Form. Erst nach diesem Prozess können Sie in die Studienteilnahme einwilligen (informiertes Einverständnis). Von Studienbeginn an ist immer ein Studienarzt für Sie ansprechbar, und die Studie wird entsprechend dem Plan, der vorab mit Ihnen besprochen wurde, durchgeführt.